Sie müssen den Bau und Standort des Wildgeheges melden, wenn Sie als Nutztiere halten wollen:
- Damwild
- Rotwild
- Sikawild
- Muffelwild
Hinweis: Für Gehege im Wald gibt es eigene Vorschriften.
Sie müssen den Bau und Standort des Wildgeheges melden, wenn Sie als Nutztiere halten wollen:
Hinweis: Für Gehege im Wald gibt es eigene Vorschriften.
Sie müssen die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Das Gehege muss:
Außerdem muss ein Gehege ausgestattet sein mit:
Hinweis: Bei optimalen Bedingungen können Sie bis zu zehn erwachsene Tiere mit Nachzucht auf einem Hektar halten.
Bei Rotwild können sie bis zu fünf erwachsene Tiere mit Nachzucht halten.
Eine naturschutzrechtliche Anzeige ist erst bei einer Größe des Wildgeheges ab 50 m² notwendig.
die unteren Verwaltungsbehörden
Untere Verwaltungsbehörde ist,
Sie müssen den zuständigen Stellen melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten.
Hinweis: Sie müssen die Anzeige sowohl an die Untere Naturschutzbehörde als auch an die Untere Veterinärbehörde richten.
Sie müssen spätestens vier Wochen vor Baubeginn melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten möchten.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
keine
keine
keiner
27.06.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg