Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
1. Bewerbung für das Stipendium und Aufnahme in die Begabtenförderung
Klären Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich bei einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner der Stiftung wie Sie sich bewerben müssen.
Die Stiftung schickt Ihnen ein Stammblatt und ein Informationsblatt über Bewerbungsfristen zu. Das ausgefüllte Stammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein.
2. Auswahl der konkreten Weiterbildung und Beantragung der Förderung
Wenn Sie ein Stipendium bekommen haben, können Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme suchen und dafür eine Förderung beantragen. Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen. Die zuständige Stelle prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist.
Förderfähig sind beispielsweise:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, z.B. zu den Themen Wundmanagement, Qualitätsmanagement, Manuelle Therapie
- Fachweiterbildungen, z.B. Krankenschwester oder Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen,z.B. Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung
Nicht gefördert werden unter anderem:
- Vollzeitstudiengänge, die mit einem akademischen Grad abschließen
- Zweitausbildungen
- Weiterbildungen mit hohem Freizeitanteil
- Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse
Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab. Darin wird festgelegt, wann und in welchen Raten sie Ihnen die Förderung ausbezahlt.