Auszubildende haben während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
BAB wird als Zuschuss gezahlt. Sie müssen sie daher nicht zurückbezahlen.
Bewilligungsdauer:
- bei beruflicher Ausbildung: 18 Monate
- bei anderen Ausbildungen: 12 Monate