Sie können als Arbeitgeber einem Auszubildenden noch nach Ablauf der Probezeit kündigen, jedoch nur fristlos. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Hinweis: In vielen Fällen können frühzeitige Gespräche mit den Auszubildenden, der Jugendvertretung oder dem Betriebsrat helfen, Probleme zu beseitigen. Hilfestellung bieten auch die Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen der für die Ausbildung zuständigen Stellen. Beratung und Hilfe zum Umgang mit problematischen Auszubildenden erhalten Sie auch bei Kammern oder Innungen und Berufsschulen.
Ein besonderer Kündigungsschutz gilt für
- Angehörige der Jugendvertretung,
- Wehrdienstleistende,
- Schwangere,
- Auszubildende in Elternzeit und
- Menschen mit schweren Behinderungen.