Spammails sind unerwünscht an Sie gesendete elektronische Werbemitteilungen. Sie stellen einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht beziehunsweise bei Zusendung an Unternehmen einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Wer Spammails erhält, kann von der Absenderin oder dem Absender verlangen, keine Spammails mehr an ihn zu versenden (zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch).
Es gibt zwei Arten von Spammails:
- allgemeine Spams, das heißt Werbe-E-Mails und Newsletter, die Sie nicht abonniert haben.
- besondere Spams, das heißt E-Mails mit einem rechtswidrigen Inhalt oder die auf einen rechtswidrigen Inhalt verweisen (z.B. kinderpornographische oder volksverhetzende Inhalte).
Die Internetbeschwerdestelle nimmt Beschwerden über Spammails entgegen.
Hinweis: Außerdem verstoßen Spammails gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daraus ergibt sich für die Konkurrenz der Absenderin oder des Absenders der Spammail ein eigenständiger Unterlassungsanspruch. Sie können diesen Unterlassungsanspruch selbst geltend machen oder sich an einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen wenden. Dieser kann den Unterlassungsanspruch durchsetzen.