Wollen Sie Bildungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Bildungs-, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen anbieten? Dann müssen Sie bei einer fachkundigen Stelle eine Zulassung beantragen. Diese ist sowohl für Sie als Weiterbildungsanbieter als auch für die Bildungsangebote notwendig.
Hinweis: Wie lange Ihre Maßnahmen zugelassen werden, richtet sich nach den voraussichtlichen Entwicklungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Üblich ist eine Befristung auf längstens drei Jahre. Sofern sich die Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht wesentlich auf die Maßnahme auswirkt, ist eine Befristung der Zulassung auf längstens fünf Jahre möglich.
Tipp: Weitere Informationen für Bildungsanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.