- Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate.
- Teilzeit ist möglich, wenn Sie älter als 27 Jahre sind (mindestens 20 Stunden pro Woche).
- Taschengeld: Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch es ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 390,00 Euro.
- Beiträge zur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
- Wenn Sie den 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Während des Bundesfreiwilligendienstes haben Sie Anspruch auf Kindergeld.
- Grundlage des Einsatzes ist der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ werden neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen jährlich bis zu 10.000 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, d. h. der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet.