Ist es für Ihre weitere medizinische Behandlung notwendig, Ihre Patientendaten weiterzugeben? Dann müssen Sie dafür Ihre Ärztin oder Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden.
Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, Krankenhäuser und Krankenversicherungen
- müssen Ihre Daten und Unterlagen vertraulich behandeln und
- dürfen sie ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.
Ausnahme: Diese Zustimmung ist nicht notwendig, wenn gesetzliche Bestimmungen die Einsicht in die Unterlagen oder Daten notwendig machen.
Hinweis: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber anderen Ärztinnen und Ärzten.