Kosten
Die Höhe der sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:
- EUR 6,94 netto für Personen, die
- wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten oder
- BAföG-Leistungen empfangen
- EUR 8,72 netto für Personen, die
- blind,
- gehörlos oder
- sprachbehindert sind
- und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.
Nutzen Sie den vollen Betrag in einem Monat nicht aus, wird der Restbetrag nicht in den nächsten Monat übertragen, sondern verfällt.
Die Beträge werden auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen angerechnet.
Achtung: Der Rabatt gilt nicht
- für die Grundgebühr
- für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call
- bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection)
- für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze
- bei Pauschaltarifen oder Komplettpaketen