Verfahrensablauf
Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters" und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in zweifacher Ausführung in Papierform oder elektronisch bei einer der zuständigen Stellen einreichen und eine Anmeldegebühr bezahlen. Nähere Informationen darüber, wie die Onlineanmeldung von Schutzrechten funktioniert, finden Sie auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA).
Das DPMA prüft Ihre Anmeldung insoweit, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Gebrauchsmusteranmeldung gegeben sind und ob die Anmeldung den formalen Kriterien genügt.
Anders als beim Patentanmeldungsverfahren wird Ihre Gebrauchsmusteranmeldung nicht auf Neuheit oder Erfindungshöhe geprüft, wodurch das Verfahren erheblich verkürzt wird. Eintragungsverfahren für Gebrauchsmuster dauern durchschnittlich drei bis vier Monate.
Achtung: Weil die Anmeldung nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft wird, ist das Gebrauchsmuster viel angreifbarer als ein erteiltes Patent. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein von Dritten beantragtes Löschungsverfahren zum Erfolg führt, ist somit höher.
Nach Abschluss des Eintragungsverfahrens trägt das Deutsche Patent- und Markenamt das Gebrauchsmuster in ein Register - die Rolle für Gebrauchsmuster - ein und veröffentlicht die Eintragung im Patentblatt. Mit der Eintragung beginnt der Gebrauchsmusterschutz zu wirken.
Hinweis: Wenn Sie ein Gebrauchsmuster anmelden wollen, können Sie dies selbst tun. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Sie sollten hierbei jedoch bedenken, dass Fehler beim Verfassen der Erfindungsbeschreibung in der Regel nur unter Verlust des zeitlichen Ranges oder gar nicht zu korrigieren sind. Falls Sie beabsichtigen, die Erfindung auch im Ausland anzumelden, sollten Sie möglichst gleichzeitig einen Patentanwalt hinzuziehen. Anmelder ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland müssen einen als Rechts- oder Patentanwalt zugelassenen Vertreter bestellen. Dieser kann auch Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein.
Tipp: Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen.