Höhe und Dauer:
Phase 1: 1.-6. Monat
- Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes
- EUR 300,00 monatlich zur sozialen Absicherung
Phase 2 ab dem 7. Monat für weitere 9 Monate
- Zuschuss in Höhe von monatlich EUR 300,00
Nach der Phase 1 können Sie den Zuschuss für 9 Monate weiter erhalten. Inwieweit eine erneute Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden.
Sie können zum Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen und der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht mehr gefördert werden. Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn für Sie keine geeigneten Stellenangebote vorhanden sind und Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen. Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein. Ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Ein Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann mehrfach bewilligt werden. Dazu müssen seit dem Ende der letzten Förderung mehr als 24 Monate vergangen sein.