Wenn Sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und daher der Hilfe durch andere bedürfen, haben Sie Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Diese wird aber nur geleistet, wenn Sie die Pflegeleistungen weder selbst tragen können noch sie von anderen - z.B. der Pflegeversicherung - erhalten.
Leistungen der Hilfe zur Pflege kommen für Sie in Betracht bei finanzieller Bedürftigkeit
- für Pflegebedürftige, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) versichert sind,
- in Fällen, in denen die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate besteht und aus diesem Grund keine Leistungen duch die Pflegeversicherung gewährt werden,
- in Fällen, in denen der pflegerische Bedarf durch die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Höhe nach begrenzt sind, nicht sichergestellt werden kann.
Hilfe zur Pflege umfasst beispielsweise:
- häusliche Pflege
- Pflegehilfmittel
- Pflegegeld
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
- stationäre Pflege (z.B. in Pflegeheimen)
- digitale Pflegeanwendungen