Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Vertriebene werden so gestellt, als ob sie ihr Versicherungsleben in Deutschland zurückgelegt hätten. Da sie keine beitragspflichtigen Inlandsverdienste haben, werden ihren Beitragszeiten Tabellenwerte zugeordnet. Diese entsprechen dem, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.
Bei Beitragszeiten ab 1950 unterscheiden die Tabellenwerte zwischen Qualifikationsgruppen (z.B. Meister) und Wirtschaftsbereichen (z.B. Bauwirtschaft), um zu einer möglichst realitätsbezogenen Einkommensfeststellung zu gelangen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Hiermit wird insbesondere eine Anpassung an Versicherte, die in strukturschwachen Gebieten gelebt und deutlich geringere Verdienste erzielt haben, beabsichtigt.
Erfüllen Sie die entsprechenden Voraussetzungen, werden nicht nur Ihre Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten, sondern beispielsweise auch im Herkunftsland zurückgelegte Anrechnungszeiten angerechnet beispielsweise Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit.
Achtung: Zu den Anspruchsberechtigten gehören in erster Linie Vertriebene und Spätaussiedler oder Spätaussiedlerinnen. Einem nicht deutschen Ehegatten oder Kindern aus dieser Ehe können daher in der Regel keine im Herkunftsland zurückgelegten Versicherungszeiten angerechnet werden.