In Baden-Württemberg bewahren die Schulen diese Unterlagen mindestens 30 Jahre lang auf.
Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden.
Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.
Sie sollen sie spätestens 60 Jahre nach Verlassen der Schule löschen.