Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen.
Dieses Verzeichnis führen Kammern (z.B. IHK, HWK) oder Regierungspräsidien. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Das Verzeichnis enthält folgende Angaben:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Auszubildenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
- bei Minderjährigen: Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrags, Ausbildungszeit, Probezeit
- Datum des Beginns der Berufsausbildung
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
- Name und Anschrift der Ausbildenden und Anschrift der Ausbildungsstätte, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst, Art der fachlichen Eignung der Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen