Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums; das gilt auch für ambulantes betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit schweren Behinderungen,
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum und
- Begründung beziehungsweise Fortführung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigen Mietwohnungen.
Eine zusätzliche Förderung ist möglich bei
- energetischer Optimierung bzw. energetischer Sanierung und/oder
- Barrierefreiheit bzw. altersgerechtem Umbau des Mietwohnraums.
Die Förderung erfolgt durch zeitlich begrenzte zinslose Darlehen sowie durch Zuschüsse. Eine Kombination mit zielverwandten Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ausgeschlossen, sofern die Zuwendungen nach dem Förderprogramm Wohnungsbau ganz oder teilweise in Form eines zinsverbilligten Darlehens erfolgt. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist unzulässig.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen gebunden (Belegungsbindung) und ist dem Mieter oder der Mieterin während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung).